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Gerichte und Verwaltung

In dieser Einheit lernst du, wie die Kommunikation mit staatlichen Stellen aktuell funktioniert und welche Verbesserungen sich durch Automatisierung in Gerichten und Verwaltung erzielen lassen könnten. Kurzum: Wie wird unsere Verwaltung im Jahr 2030 aussehen?

Verwaltungsinterne Kommunikation

Die Kommunikationswege in Verwaltungsverfahren und in der Justiz sollten idealerweise schnell und aufwandsarm bedienbar sein. Diesem Postulat wird das Wirklichkeitsbild deutscher Behörden nur sehr eingeschränkt gerecht. Behördenintern gibt es bereits seit langem das so genannten Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Darüber kommunizieren Verwaltungseinheiten digital miteinander. Mit einigen Startschwierigkeiten sind seit kurzem auch Anwältinnen und Anwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an diese digitalen Kommunikationswege angebunden. Die ausschließlich elektronische Kommunikation zwischen Behörden ist allerdings bisher noch ein Idealbild, von dem die Praxis regelmäßig abweicht. Kommunikationsbarrieren und Medienbrüche gibt es selbst zwischen eng verwandten Behörden wie der Polizei und der Staatsanwaltschaft, wo Akten nach dem Ende der polizeilichen Ermittlungstätigkeit ausgedruckt, auf Papier an die Justiz übermittelt und sodann von der Staatsanwaltschaft erneut in deren eigenes System eingepflegt werden. Ähnliche Schwierigkeiten gibt es bei der elektronischen Prozessakte der Gerichte: Zwar können Anwältinnen und Anwälte dank des beA ihre Schriftsätze heute elektronisch an die Justiz übermitteln, am Posteinlauf des Gerichts wird die Akte dann allerdings in der Regel in mehrfacher Version ausgedruckt und als so genanntes Gürteltier über die Gerichtsflure geschickt. Immerhin soll dieses System bald der Vergangenheit angehören: Die sogenannte elektronische Prozessakte soll ab dem Jahr 2026 ein komplett papierloses Verfahren ermöglichen.

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Dr. Martin Fries
Dr. Martin Fries

Dr. Martin Fries ist Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Ludwigs-Maximilians-Universität in München. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Zivil- und Zivilverfahrensrecht, in der Rechtstheorie und im Anwaltsrecht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Folgen der Digitalisierung für das Privatrecht und die Rechtspflege. Seine digitalen Lehrveranstaltungen stellt Fries auf jura-podcast.de frei zur Verfügung.

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