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StartseiteIn dieser Einheit lernst du, wie die Kommunikation mit staatlichen Stellen aktuell funktioniert und welche Verbesserungen sich durch Automatisierung in Gerichten und Verwaltung erzielen lassen könnten. Kurzum: Wie wird unsere Verwaltung im Jahr 2030 aussehen?
Der Wechsel vom Papier auf den Bildschirm ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung der Tätigkeit von Justiz und Verwaltung. Zugleich lässt sich damit nur ein Bruchteil der Vorteile realisieren, die mit digitalen Mitteln zu erreichen wären. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, den Unterschied zwischen strukturierten und unstrukturierten Daten zu kennen. Bei einem typischen pdf-Dokument etwa handelt es sich um einen statischen Satz unstrukturierter Daten, die man wie ein digitales Bild hin- und hersenden kann, deren Inhalt sich aber erst aus einer verständigen Lektüre des abgebildeten Textes ergibt. Erfasst man einen Sachverhalt hingegen ab dem Beginn eines Verfahrens über Eingabefelder, die verschiedenen Kategorien zugeordnet sind, erhält man einen strukturierten Datensatz, den man auf ganz unterschiedliche Art und Weise darstellen und auswerten kann.
Strukturierte Datensätze sind in Justiz und Verwaltung selten, aber es gibt durchaus Beispiele dafür. So erfasst etwa die Steuersoftware ELSTER alle Angaben der steuererklärenden Person in separaten Eingabefeldern; ähnlich, wenn auch wesentlich weniger komplex, funktioniert die Dateneingabe beim zivilgerichtlichen Mahnantrag. Sind die Daten einmal auf diese Weise erhoben, „weiß“ die Software anschließend, welche Angaben wohin gehören: Personen- und Kontaktdaten können zur Zustellung verwendet und später zwecks Anonymisierung entfernt werden, Angaben zum beantragten Zahlbetrag sind bedeutsam für Streitwert und Zuständigkeit, und die Bankverbindung lässt sich für die Einziehung des Kostenvorschusses nutzen. Es wäre ein Leichtes, dieses Spiel auch mit dem Klageinhalt fortzusetzen: Die Klägerin könnte einen oder mehrere Ansprüche auswählen, derer sie sich berühmt, bekäme dann vom System die Tatbestandsmerkmale serviert und könnte dazu Tatsachen vortragen, Rechtsausführungen machen und Beweisdokumente hochladen. Anschließend erhielte die Beklagte die Gelegenheit, in eben dieser Struktur ihre Ausführungen zu ergänzen. Ausfüllhilfen, wie sie heute schon vom Steuerprogramm ELSTER oder vom Vertragsgenerator Smartlaw bekannt sind, könnten Laien dabei helfen, ihr Vorbringen passend in das System einzupflegen.
Für die Justiz wären mit einem solchen originär digitalen Verfahrensmanagementsystem immense Vorteile verbunden. Richterinnen, die sich heute mühselig durch Papierberge arbeiten müssen, um das Parteivorbringen zu sortieren und einander zuzuordnen, könnten sich künftig in einer digitalen Relationstabelle übersichtlich anzeigen lassen, was zu welchem Gesichtspunkt vorgetragen wurde. Streitiger und unstreitiger Vortrag ließen sich transparent trennen, Anlagen könnten per Link an der relevanten Stelle eingebunden werden, und benannte Zeugen könnte die Richterin per Mausklick laden. Zudem könnte man Nachträge zum Erstvortrag direkt dort einbinden, wo sie thematisch hinpassen. Auch überflüssiger Doppelvortrag ließe sich damit vermeiden. Über diese Digitalisierung des schriftlichen Verfahrens ist natürlich auch eine Fortentwicklung der mündlichen Verhandlung hin zu einer vollvirtuellen Verhandlung in einem rein elektronischen Sitzungssaal möglich. Bei bestimmten Sachverhalten kommt sogar eine digitale Beweisaufnahme in Betracht. So wird man künftig im Anschluss an einen Verkehrsunfall vergleichsweise einfach die Bewegungs- und Kameradaten der beteiligten Fahrzeuge auslösen und damit eine dreidimensionale Animation des Unfallgeschehens erstellen können. Der Zivilprozess wird dadurch einfacher, schneller und günstiger und damit vor allem auch besser zugänglich.
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Dr. Martin Fries ist Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Ludwigs-Maximilians-Universität in München. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Zivil- und Zivilverfahrensrecht, in der Rechtstheorie und im Anwaltsrecht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Folgen der Digitalisierung für das Privatrecht und die Rechtspflege. Seine digitalen Lehrveranstaltungen stellt Fries auf jura-podcast.de frei zur Verfügung.