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Blockchain

In diesem Kapitel setzt sich Dennis Hillemann mit der Blockchain-Technologie auseinander und gibt einen Einstieg in technische Grundlagen und Anwendungsfälle, insbesondere im rechtlichen Kontext.

Einleitung

Die Blockchain-Technologie ist erst knapp 13 Jahre alt und vielen nur im Zusammenhang mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bekannt. Die Anwendungsmöglichkeiten sind jedoch vielfältig und können zur Grundlage der Neuausrichtung unterschiedlichster Bereiche werden. In dieser Einheit sollen Schritt für Schritt die technischen Grundlagen erläutert werden, um dann einen Blick auf die Einsatzmöglichkeiten und die Bedeutung für Juristen zu werfen.

Technische Grundlagen

Es ist nicht notwendig die technischen Grundlagen der Blockchain bis ins kleinste Detail nachzuvollziehen, um Blockchain als Jurist anzuwenden. Die technischen Grundlagen des Internets sind sicherlich auch nicht jedem bekannt. Mit dem hier folgenden Überblick, über die technischen Grundlagen, wird es aber möglich sein, die Einsatzmöglichkeiten von Blockchain besser einzuordnen.

Auf eine kurze Formel gebracht ist die Blockchain-Technologie eine dezentrale Datenbanktechnologie, die es ermöglicht, Aufzeichnungen von Transaktionen in unveränderlicher Weise zu sichern. Nachträgliche Manipulationen sind faktisch ausgeschlossen. Um dies zu garantieren, bedarf es keiner zentralen Institution.

Die Blockchain ermöglicht damit eine Vielfalt an Anwendungsmöglichkeiten. Um hier nur einige Beispiele vorab zu nennen:

  • rechtssichere globale Transaktionen ohne Einschaltung von Mittelsmännern (Beispiel: Banken=
  • die Entwicklung von Kryptowährungen als ein Anwendungsfall der Blockchain-Technologie
  • die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in vielen Bereichen der Wirtschaft, z.B. die Tokenisierung jeglichen Rechts (Pfandrechte, Nutzungsrechte, Genussscheine, Anteilsrechte) – sog. Token-Ökonomie
  • den rechtssicheren, vertrauensvollen Datenaustausch dort, wo viele Unternehmen und Menschen interagieren (Transport und Logistik, Energie, Verkehr, Bildung)

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Dennis Hillemann
Dennis Hillemann

Dennis Hillemann ist Partner der Kanzlei Fieldfisher in Hamburg. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät er Ministerien, Behörden und Unternehmen im Öffentlichen Recht, häufig auch auf der Schnittstelle zu modernen Technologien wie Blockchain. Dennis hat zwei eigene Podcasts "Recht im Ohr" und "Law of the Future".

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