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StartseiteIn diesem Kapitel setzt sich Dennis Hillemann mit der Blockchain-Technologie auseinander und gibt einen Einstieg in technische Grundlagen und Anwendungsfälle, insbesondere im rechtlichen Kontext.
Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Blockchain-Technologie, z.B. zur Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen (Compliance) oder zur Neuausrichtung von diversen juristischen Bereichen (z.B. Governance-Strukturen wie dem Grundbuch) werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Damit wird es auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nötig ein Verständnis für die unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten auszubilden, um Mandanten umfassend beraten zu können. Gerade im Beratungsgeschäft, wird es notwendig sein, Blockchain als eines von vielen „Instrumenten“ zu beherrschen.
Bei der Ausgestaltung einer Blockchain sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Welches Recht findet auf eine international operierende Blockchain Anwendung? Wie kann man eine Anfechtung einer auf der Blockchain gespeicherten Transaktion erklären? Es wird auch in Zukunft eine Reihe von Sondervorschriften Anwendung finden. Heute schon regelt § 1 Abs. 11 S. 4 KWG auch Kryptowerte und ein Kryptoverwahrgeschäft steht unter dem Erlaubnisvorbehalt des § 32 KWG.
Neben Anwältinnen und Anwälten werden sich auch Richterinnen und Richter in Zukunft damit auseinandersetzen müssen, wann beispielsweise ein Wert wirksam übertragen wurde, wenn die Transaktion über eine Blockchain abgewickelt wurde. Die Blockchain-Technologie wird sich zunächst als eine Grundlagen-Technologie durchsetzen und dann eine immer größer werdende Rolle im juristischen Alltag spielen.
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Dennis Hillemann ist Partner der Kanzlei Fieldfisher in Hamburg. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät er Ministerien, Behörden und Unternehmen im Öffentlichen Recht, häufig auch auf der Schnittstelle zu modernen Technologien wie Blockchain. Dennis hat zwei eigene Podcasts "Recht im Ohr" und "Law of the Future".