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Blockchain

In diesem Kapitel setzt sich Dennis Hillemann mit der Blockchain-Technologie auseinander und gibt einen Einstieg in technische Grundlagen und Anwendungsfälle, insbesondere im rechtlichen Kontext.

Anwendungsmöglichkeiten

Überblicksartig kann man die möglichen Einsatzbereiche wie folgt darstellen: Die bereits aufgezeigte Verwendung zur Abwicklung von globalen Transaktionen ohne Mittelsmänner, wie z.B. Banken, wird durch Kryptowährungen, wie Bitcoin oder Ethereum seit mehr als zehn Jahren umgesetzt und stellt wohl den bekanntesten Anwendungsfall der Blockchain-Technologie dar.

Es können, auf der gleichen Grundlage, auch Daten über Besitz- und Eigentumsverhältnisse an Vermögenswerten fälschungssicher abgespeichert werden. Das Recht wird in der Blockchain durch einen sog. Token abgebildet, also einer Art digitalen Zwilling, weshalb man auch von der Token Ökonomie spricht. Darunter können beispielsweise die Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte, Genussscheine, Anteilsrechte oder vergleichbares an einem Grundstück, aber auch an einem Unternehmen oder einem anderen Vermögenswert gefasst werden. Das Grundbuch, ein Patentregister aber auch das Passwesen und andere Governance-Strukturen, könnten in Zukunft auf der Blockchain Technologie basieren. Dies bietet sich insbesondere dort an, wo die Governance-Strukturen ein Vertrauensproblem haben.

Als drittes Anwendungsfeld kann der rechtssichere und vertrauensvolle Datenaustausch in einem Umfeld mit vielen unterschiedlichen Akteuren (Unternehmen und/oder Menschen) genannt werden. Hierunter fällt insbesondere, der Bereich Herstellung sowie Transport und Logistik in einer Lieferkette (Supply Chain). Eine Blockchain kann in diesem Zusammenhang dafür genutzt werden die einzelnen Wertschöpfungsschritte (Rohstoffabbau, Verarbeitung, Veredelung, Transport) fälschungssicher abzubilden. Je nach Anwendungsfall kann dafür bspw. ein kostengünstiger RFID-Chip an dem Produkt angebracht werden, der bei jeder Verarbeitungs- und Transportstation eingescannt wird. Die Blockchain kann damit zu jeder Zeit fälschungssicher Auskunft über den Stand der Verarbeitung geben. Dies kann bei Produkten, die bestimmte Bedingungen erfordern (Einhaltung der Kühlkette, Lagerung bei geringer Luftfeuchtigkeit), mit weiteren, von Sensoren generierten Daten, gekoppelt werden. Ein entsprechendes Forschungsprojekt wird von der Bundesregierung unter dem Titel DIBICHAIN entwickelt. Es gibt aber auch kommerzielle Firmen die industrielle Blockchainlösungen für diese Anwendungsbereiche vertreiben, wie etwa ReCarbonX Systems oder OpenSC. Hier werden die Effizienzgewinne der Blockchain mit, für die Konsumenten per QR-Code oder Handy-App, einsehbaren Angaben zum Ressourcenverbrauch, Co2-Ausstoß und der Einhaltung von Produktionsstandards verbunden.Durch die Implementierung einer Blockchain entlang der gesamten Lieferkette können z.B. die Anforderungen des Produktrechts unkompliziert nachgewiesen werden.Auch die Anforderungen des im März 2021 vom Kabinett verabschiedeten Lieferkettengesetz, können so mit einem „Klick“ nachvollziehbar gemacht werden.Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand zur Erfüllung der behördlichen Anforderungen deutlich.

Auch staatliche Leistungen könnten über eine Blockchain abgewickelt werden. Durch die Verbindung mit smart contracts (die in einem weiteren Beitrag genauer betrachtet werden), können Transaktionsabwicklungen über die Blockchain-Technologie automatisiert werden.

Sidenote: Häufig wird angenommen, dass jede Blockchain so viel Energie verbraucht, wie es bei den öffentlichen Kryptowährungen (und vor allem Bitcoin) der Fall ist. Bei sog. private oder permissioned Blockchains ist dies jedoch nicht so, wenn alle an der Blockchain Beteiligten bekannt sind und damit kein proof of work-Verfahren eingesetzt werden muss sondern auf ein sog. proof of stake-Verfahren (in dem nicht alle Teilnehmer jede Transaktion bestätigen müssen) zurückgegriffen werden kann.

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Dennis Hillemann
Dennis Hillemann

Dennis Hillemann ist Partner der Kanzlei Fieldfisher in Hamburg. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät er Ministerien, Behörden und Unternehmen im Öffentlichen Recht, häufig auch auf der Schnittstelle zu modernen Technologien wie Blockchain. Dennis hat zwei eigene Podcasts "Recht im Ohr" und "Law of the Future".

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