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StartseiteIn diesem Praxisbeispiel zum Thema Entscheidungsautomatisierung zeigt Martin Kammandel, wie mit den Kliemt HR.Tools automatisiert Sachverhalte überprüft und Dokumente generiert werden.
Bei vielen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten stellt sich die Frage, ob es sich bei bestimmten MitarbeiterInnen um Leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG handelt. Insbesondere im Kontext von betrieblichen Restrukturierungen und der damit verbundenen Sozialauswahl spielt sie eine wesentliche Rolle und hat Einfluss auf z.B. den Kündigungsschutz, die Geltung des Arbeitszeitgesetzes oder die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Einordnung ist rechtlich also mehr als relevant. Doch wie erfolgt sie?
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, die sich von anderen Arbeitnehmern durch die Wahrnehmung unternehmerischer Leitungsfunktionen und die damit verbundene Nähe zum Arbeitgeber unterscheiden. (BAG, Beschluß vom 25.10.1989 - 7 ABR 60/88)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung – sollte man meinen. Denn selbst wenn die von § 5 Abs. 3 BetrVG geforderten Kompetenzen, wie das selbstständige Einstellen und Entlassen von ArbeitnehmerInnen, im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters wiederzufinden sind, bedeutet das noch nicht, dass sich Leitende Angestellte dahinter verbergen. Es kommt laut Rechtsprechung, wie so oft, darauf an, wie sich seine Arbeit tatsächlich gestaltet, wie qualifiziert seine Tätigkeiten sind und wie viel Entscheidungsfreiheit ihm letztendlich zusteht. Trotz der gesetzlich vorgegeben Bewertungskriterien ist es somit gar nicht so leicht, zu beurteilen, ob es sich bei den MitarbeiterInnen um Leitende Angestellte handelt. Um zügig für Klarheit zu sorgen, haben wir ein Tool entwickelt, bei dem alle relevanten Einzelheiten abgefragt und vor dem gesetzlichen Hintergrund eingeordnet werden. So kann innerhalb weniger Klicks bestimmt werden, ob das Betriebsverfassungsgesetz nun anzuwenden ist, oder nicht. Mit anderen Worten: Es geht darum, ob ob da wo „Leitender Angestellter“ draufsteht, auch „Leitender Angestellter“ drin ist.
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Martin Kammandel ist Legal Tech Engineer bei KLIEMT.Arbeitsrecht. Zusammen mit dem interdisziplinären Legal Tech Team entwickelt er die interne Legal Tech Strategie sowie innovative Lösungen, die die Kolleg:innen in der arbeitsrechtlichen Beratung unterstützen.
KLIEMT.Arbeitsrecht ist seit Jahren eine der deutschen Top-Kanzleien im Arbeitsrecht mit fünf Standorten in Düsseldorf, Berlin, Frankfurt, München und Hamburg. Die Kanzlei berät insbesondere Unternehmen aller Größen (darunter viele DAX-Konzerne), aber auch die aus der Presse bekannten Top-Manager aus den Führungsetagen bauen häufig auf die Beratung von KLIEMT. Legal Tech bei KLIEMT kommt sowohl intern bei der täglichen Bearbeitung der Mandate als auch extern direkt bei den Mandant:innen zum Einsatz. Besonders im Fokus stehen dabei Lösungen aus den Bereichen der Entscheidungs- und Dokumentenautomatisierung sowie im digitalen Projektmanagement.
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