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StartseiteIn diesem Kapitel geben Dr. Nicolas Kredel und Markus Moßmann eine Einführung in den Einsatz von eDiscovery Tools im Rahmen kartellrechtlicher Mandate. Sie zeigen anhand eines konkretes Praxisbeispiels, wie diese Software funktioniert und wie sie im Rahmen eines Mandats eingesetzt werden kann.
Für eine umfassende Beantwortung der Leitfragen sollen zunächst die strukturellen Grundlagen des Kartellrechts angerissen werden. Das Kartellrecht basiert auf dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, zu dem sich die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet haben (Art. 119 AEUV i.V.m. Art. 120 AEUV). Das Kartellrecht blickt aus einer Vogelperspektive auf die bestehende Marktstruktur und dient als Instrument für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfreiheit. Hierbei sollen sowohl die Horizontalverhältnisse zwischen Unternehmen derselben Marktstufe als auch die Vertikalverhältnisse zwischen den anbietenden Unternehmen und der nachfragenden Marktgegenseite im Gleichgewicht zueinander stehen. Für den Schutz der Freiheit des Wettbewerbs bedient sich das Kartellrecht drei essentieller Säulen:
1. Das Kartellverbot,
2. das Missbrauchsverbot, und
3. die Fusionskontrolle.
Das Kartellverbot nach Art. 101 AEUV, § 1 GWB umfasst die Untersagung wettbewerbsbeschränkender Absprachen / Verhaltenskoordination zwischen mehreren Unternehmen. Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV, § 19 Abs. 1 GWB adressiert die einseitige Ausnutzung einer vorhandenen marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen. Im Rahmen der dritten Säule, der Fusionskontrolle, werden die Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen oder Anteilserwerben auf den Wettbewerb in den relevanten Märkten geprüft.
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Dr. Nicolas Kredel LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner im Düsseldorfer Büro von Baker Mckenzie in Deutschland mit dem Tätigkeitsschwerpunkt deutsches und europäisches Kartellrecht.
Markus Mossmann LL.M. (LSE) ist Associate bei Baker McKenzie in Düsseldorf mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im deutschen und europäischen Kartellrecht.