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StartseiteIn diesem Kapitel geben Dr. Nicolas Kredel und Markus Moßmann eine Einführung in den Einsatz von eDiscovery Tools im Rahmen kartellrechtlicher Mandate. Sie zeigen anhand eines konkretes Praxisbeispiels, wie diese Software funktioniert und wie sie im Rahmen eines Mandats eingesetzt werden kann.
Früh am Morgen stehen Mitarbeiter des Bundeskartellamts mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür der "Deutschen Internet AG" ("DI"), einem großen Internetanbieter, um das Unternehmen nach belastendem Material zu durchsuchen (sog. "Dawn Raid"). DI steht im Verdacht, über einen Zeitraum von mehreren Jahren die Preise für die Internetversorgung mit Wettbewerbern abgesprochen und mit diesen regelmäßig wettbewerblich sensible Informationen wie Umsatzzahlen, Kundenlisten und Investitionspläne ausgetauscht zu haben.
Zunächst verschaffen sich die Beamten des Bundeskartellamtes – mit IT-Spezialisten im Gefolge – Zugang zum Gelände des zu durchsuchenden Unternehmens und zu den Büros der betroffenen Mitarbeiter sowie den Räumlichkeiten, in denen sich die IT-Infrastruktur befindet. Der Zugriff erfolgt auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser ermächtigt die Beamten zum Betreten des Geländes und der entsprechenden Räumlichkeiten sowie zu deren Durchsuchung nach potentiell beweiserheblichem Material.
In unserem Fall wurde die Durchsuchung durch eine Selbstanzeige eines involvierten Wettbewerbers von DI initiiert. Der Anreiz für einen solchen "Kronzeugen-" oder "Bonusantrag" ist die Aussicht auf einen Erlass oder eine Reduzierung der drohenden Geldbuße. Der erste antragstellende "Kartellamt" (der "Kronzeuge", der hier das ganze Verfahren angestoßen hat), erhält einen vollständigen Nachlass. Es wird damit ein erheblicher Anreiz geschaffen, Kartellabsprachen zu beenden, und führt dazu, dass Kartelle heutzutage meist sehr instabil sind. Die weiteren Kartellanten erhalten – sofern ihrerseits ebenfalls Bonusanträge eingereicht werden – ebenfalls eine Reduktion des Bußgelds. Es empfiehlt sich also immer, umfassend mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren und zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen.
Der Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften kann weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen mit sich bringen. Unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Tat droht einem Unternehmen in der Europäischen Union ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes. So hat die Europäische Kommission beispielsweise im Jahr 2016 gegen mehrere LKW-Hersteller insgesamt rund drei Milliarden Euro an Bußgeldern verhängt. Es drohen ferner Schadensersatzklagen von Kartellgeschädigten, sowie immaterielle Reputations- und Imageschäden. Aus dem Blickwinkel involvierter Kanzleien ergeben sich daher kartellrechtliche Herausforderungen, die über die Früherkennung von möglichen Kartellrechtsverstößen oder den Umgang mit großen Datenmengen hinausgehen.
Zur Beweissicherung beschlagnahmt das Bundeskartellamt zahlreiche Festplatten, Akten und andere digitale Speichermedien, die als Beweismittel in Betracht kommen, und nimmt sie mit. Ausgenommen sind nur Dokumente, die dem sog. Anwaltsprivileg nach § 97 StPO (Beschlagnahmeverbot) bzw. § 148 StPO (Verteidigerpost) unterfallen. Dementsprechend groß sind die Datensätze.
Während DI in unserem Fall dem Bundeskartellamt mit ihren internen Ermittlungen gewissermaßen zuarbeitet, sah sich die "Kronzeugin" auf der anderen Seite womöglich mit einem vergleichbaren Ermittlungsdruck, aber einer anderen Ausgangslage konfrontiert. Es ist selten der Fall, dass die Kartellbeteiligung eines Unternehmens allen Entscheidungsträgern bekannt ist. Gerade in weit verästelten Konzernstrukturen kann es vorkommen, dass einzelne Abteilungen über lange Zeit eigenmächtig Kartellabsprachen mit Wettbewerbern treffen. Wird ein solches Vorgehen – z.B. im Rahmen einer internen Compliance-Untersuchung – aufgedeckt, sieht sich das gesamte Unternehmen plötzlich einem erheblichen Bußgeldrisiko ausgesetzt. In einer solchen Situation müssen Unternehmen herausfinden, welchen Umfang die Kartellverstöße haben, um über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Diese internen Ermittlungen finden unter hohem Zeitdruck und unter Wahrung strenger Vertraulichkeit statt, um die Aufdeckung des Kartells gegenüber den anderen Kartellanten geheim zu halten und als erster den "rettenden" Kronzeugenantrag zu stellen.
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Dr. Nicolas Kredel LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner im Düsseldorfer Büro von Baker Mckenzie in Deutschland mit dem Tätigkeitsschwerpunkt deutsches und europäisches Kartellrecht.
Markus Mossmann LL.M. (LSE) ist Associate bei Baker McKenzie in Düsseldorf mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im deutschen und europäischen Kartellrecht.