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StartseiteLängst verdient ein Jurist sein Geld nicht nur durch die Vertretung von Mandanten vor Gericht. In einer zunehmend digitalisierten und globalisierten Welt haben sich die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umstände und damit auch das Geschäftsfeld von Juristinnen und Juristen stark verändert. Welche Trends zu beobachten sind und welche neuen Geschäftsmodelle dabei entstehen, erklärt Benedikt Quarch in dieser Einheit.
Die Digitalisierung verändert das klassische Berufsbild und das Anforderungsprofil von Juristen grundlegend (a)). LegalTech entwickelt sich stetig weiter und findet mittlerweile in nahezu alle juristischen Tätigkeitsfelder Einzug (b)). Durch den steigenden Einsatz von Technik in der Rechtsanwendung stellt sich zwangsläufig auch die Frage, inwiefern die bisherigen Geschäftsmodelle die Entwicklung adäquat abdecken (c)).
Innovation und technischer Fortschritt sind dabei zwei Begriffe, die in der Regel nicht sofort mit dem Rechtswesen in Verbindung gesetzt werden. Der juristische Nachwuchs muss in Staatsexamen weiterhin die Klausuren handschriftlich anfertigen, bei den Kanzleien stapeln sich Berge von Papierakten und der Einsatz von Technik an Gerichten beschränkt sich im Wesentlichen auf den Einsatz von elektronischen Diktier- und Faxgeräten.
Und doch sind neue Tendenzen und Veränderungen zu erkennen. Dabei wirken äußere Umstände wie etwa die Ausbreitung des Corona-Virus als Katalysatoren für eine zunehmende Digitalisierung.
Die Ausbildung von Referendaren verlagert sich auf digitale Plattformen. In Zeiten von Kontaktbeschränkungen kommuniziert der Referendar über Videokonferenzen mit seinem AG – Leiter und seinem Einzelausbilder. Die Ausbildungsgerichte stellen hierzu eigene Plattformen bereit, die im Vergleich zu den bekannten Anbietern einen besonderen Datenschutz garantieren sollen. Klausuren werden ebenfalls im Home-Office geschrieben und auf einer Plattform hochgeladen. Dabei wurde auch erstmals das Verfassen von Arbeiten auf dem PC für alle Teilnehmer grundsätzlich erlaubt. Auch wenn es weiterhin technische Schwierigkeiten insbesondere beim Upload der Dateien gibt, ist dies doch eine sehr erfreuliche Entwicklung.
Die elektronische Akte wird in einer Vielzahl von Gerichten etabliert und getestet. Einige Gerichtssäle werden hierzu technisch aufgerüstet. Am Richterpult werden Bildschirme montiert, so dass alle Parteien dasselbe Schriftstück vernehmen können. Gerichtsverhandlungen können bereits seit 2013 via Videokonferenzen durchgeführt werden (§ 128a ZPO). Auch wenn manche Prozesshandlungen weiterhin eine Anwesenheit zwingend voraussetzen, können diese neuen Wege der Prozessführung in einigen Prozessen eine prozessökonomischere und für alle Beteiligten aufwandsmindernde Alternative sein. Die Parteien müssen keine Anfahrtswege auf sich nehmen und die Auslastung von Gerichtssälen wird verringert.
Größere Aufmerksamkeit in der jüngeren Vergangenheit erlangte insbesondere die Bereitstellung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (kurz beA) und dessen Anlaufschwierigkeiten. Das beA ermöglicht Rechtsanwälten und Gerichten Schriftsätze und weitere Mitteilungen digital zu versenden und zu empfangen. Das Versenden von dicken Papierakten soll damit der Vergangenheit angehören. Das beA bietet sich insbesondere in Massenverfahren an, in denen das Gericht im Grunde stets dieselben Inhaltlichen Ausführungen erhalten. Die Ausführungen sind dem Gericht bereits bekannt, dennoch musste zur Fristwahrung und für die Schlüssigkeit des eigenen Vortrages die Ausführungen erneut per Papierform dem Gericht übermittelt werden. Dies führte in großen Massenverfahren in der Vergangenheit - wie etwa der Aufarbeitung der Diesel-Thematik im Rahmen des Abgasskandals bei VW - zu einer immensen Verschwendung von Papier.
Diese Entwicklungen sind die ersten Schritte in die richtige Richtung. Eine elektronische Datenverwaltung ist dabei allerdings noch lange nicht das Ende des technischen Fortschritts. Der Anwendungsbereich von LegalTech geht darüber hinaus und beinhaltet eine umfassende Digitalisierung der gesamten Rechtsanwendung.
Programme sind mittlerweile in der Lage, einzelne Dokumente nach vorgegebenen Kriterien zu durchsuchen und rechtlich relevante Aspekte zu erkennen. Ein solches Filterprogramm ist insbesondere in großvolumigen Projekten nützlich. So bestehen M&A – Transaktionen etwa aus einer Vielzahl von Verträgen und weiteren rechtsgeschäftlichen Erklärungen. In Massenverfahren wird auch von der Gegenseite zumeist einheitlich in allen Fällen vorgetragen. Um gerade kleine inhaltliche Abweichungen schnell und mit geringem Aufwand feststellen zu können bietet sich der Einsatz von solchen Programmen wie etwa einer Compare-Software an.
Daneben lassen sich in wenigen Schritten Schriftsätze durch eine Software erstellen. Dabei sind vorgefertigte Textbausteine in dem Programm hinterlegt, so dass der Anwalt lediglich den für seinen Fall passenden Vortrag auswählen muss. Der Anwendungsbereich ist allerdings nicht allein auf gerichtliche Schreiben beschränkt. Solche Programme bieten sich auch in anderen Bereichen an, in denen bestimmte Erklärungen wiederholend erklärt werden. Beispielsweise werden Gesellschaftererklärungen bereits in eine allgemeine Maske eingebunden, so dass der Anwalt auf eine vorgefertigte Struktur durch wenige Klicks zugreifen kann und lediglich Details ergänzen muss. Durch die Zeiteinsparungen ergeben sich neue Kapazitäten, die für weitere Projekte verwendet werden können.
Der nächste Schritt wird sein, dass Programme eigenständig Rechtsfälle erfassen und diese selbstständig lösen. Die Bedeutung von künstlicher Intelligenz in der Rechtsberatung wird steigen. Bereits heute können Programme einfachere Streitigkeiten wie etwa im Fluggastrecht lösen. Estland hat in dieser Richtung einen noch bedeutenderen Schritt gemacht und sogar automatisierte Gerichtsverfahren eingeführt – eine Idee, die auch hierzulande Schule machen sollte. Daneben können sie auf Grundlage von Statistiken Vorhersagen zu Gerichtsentscheidungen treffen. Eine solche Software ist insbesondere dann hilfreich, wenn der Kläger den Gerichtsstand frei wählen kann und so auf Grundlage der Berechnungen des Programms den Gerichtsstand mit der höchsten Erfolgswahrscheinlichkeit bestimmen kann.
Mit dem Aufkommen neuer Technologien stellt sich zugleich die Frage, inwiefern die bisherigen Geschäftsmodelle angepasst werden müssen. Eins ist sicher: die üblichen Abrechnungsverfahren werden in Zukunft nicht mehr alle Mandantenkonstellationen abdecken können.
So stellen sich Mandanten berechtigterweise die Frage, inwiefern eine Terminsgebühr in der momentanen Höhe gerechtfertigt ist, wenn die Verhandlung digital stattfinden wird. Auslagen wie Fahrtkosten werden den Anwälten nicht mehr anfallen und können daher auch nicht in Rechnung gestellt werden.
Die Abrechnung anhand von Stundensätzen, die mit dem Mandanten privatrechtlich vereinbart wurden, ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Technologisierung ebenso zu hinterfragen. Die Digitalisierung beschleunigt die Prozesse. Die Anfertigung von Schriftsätzen durch eine Software führt einerseits zu einer Entlastung des Anwaltes. Andererseits kann er durch die Beschleunigung auch nicht die Stundensätze abrechnen, die er zuvor für die individuelle Bearbeitung benötigte. Das führt dazu, dass der Anwalt entweder weniger Stunden in Rechnung stellt und damit Gewinneinbußen hinnimmt oder – was moralisch bedenklich wäre – dem Mandanten weiterhin einen bestimmten Stundensatz abrechnet, den er tatsächlich nicht aufwenden musste.
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Benedikt Quarch ist promovierter Betriebswirt und Jurist. Er absolvierte 2016 das beste juristische Staatsexamen in Hessen und ist erfolgreicher Mitgründer von RightNow.