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Consumer Claims Purchasing

Längst verdient ein Jurist sein Geld nicht nur durch die Vertretung von Mandanten vor Gericht. In einer zunehmend digitalisierten und globalisierten Welt haben sich die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umstände und damit auch das Geschäftsfeld von Juristinnen und Juristen stark verändert. Welche Trends zu beobachten sind und welche neuen Geschäftsmodelle dabei entstehen, erklärt Benedikt Quarch in dieser Einheit.

Alternative Geschäftsmodelle

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Juristen in Zukunft ihre Geschäftsmodelle an die technische Entwicklung anpassen und neue Einnahmequellen generieren müssen. Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Eine Einnahmequelle könnte sich durch das Bereitstellen der Software ergeben. Eine Möglichkeit wäre eine Aufteilung der Kosten zwischen den Kosten für ein tatsächliches Tätigwerden des Anwaltes und den Kosten für die Verwendung von LegalTech – Programmen. Schließlich ist auch eine völlige Abkehr von dem Beratungsmodell hin zu einem sogenannten Factoring-Ansatz denkbar.

Vertrieb von Software

Ein neuer potenzieller Markt stellt der Vertrieb von LegalTech – Software dar. Das bedeutet, dass sich ein Unternehmen auf die Entwicklung und den Verkauf von Rechtsprogrammen spezialisiert.

Hier würden Juristen und Programmentwickler Hand in Hand arbeiten, denn diese Programme müssen nicht nur den neusten technischen Anforderungen entsprechen, sondern auch inhaltlich aktuell sein. Juristische Inhalte müssten eingepflegt und aktualisiert werden. Daneben stellen sich spannende Fragen hinsichtlich der Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz: Wie können juristische Grundlagen in eine Software-Sprache übersetzt werden? Wie lassen sich Programmen juristische Fertigkeiten wie das Subsumieren und die analoge Anwendung von Vorschriften beibringen? Um adäquate Lösungen zu finden, bedarf hier zunächst einer eigenen fundierten juristischen Ausbildung. Insofern würde sich nicht die Ausbildung, aber das Anforderungsprofil an Juristen verschieben. Der Jurist wechselt von der beratenden Funktion in die Stelle eines Entwicklers.

Der Vertrieb der Software könnte sich sowohl an Kanzleien wie auch an den Endkunden (sprich den ursprünglichen Mandanten) richten. Insbesondere die Zielgruppe der Endkunden ist interessant. Denkbar wäre es, dass sich juristische Laien vorab durch eine webbasierte Anwendung einen auf ihren Fall konkretisierten Rechtsrat einholen können. Dies wäre nicht nur im Vergleich zur Inanspruchnahme eines Anwaltes eine kostengünstigere und schnellere Hilfe für den Mandanten. Zugleich würde die von Art. 19 IV GG umfasste Rechtsweggarantie gestärkt werden, da dem juristischen Laien jederzeit mittels dieses Programmes schnell eine Möglichkeit aufgezeigt werden könnte, wie er sich in einer Streitigkeit verhalten sollte (Erhebung Klage, Verteidigung gegen Klage, etc.).

Quotelung der Kosten

Verfolgt man den klassischen Weg eines Anwaltes als Interessenvertreter und Berater, sollte man bei der Berechnung seiner Kosten gegenüber dem Mandanten in Zukunft den Einfluss von LegalTech auf seine tägliche Arbeit berücksichtigen. Dabei kann das Geschäftsmodell unterschiedliche Ausprägungen haben.

Denkbar ist zum einen, dass für eine Arbeit unter Heranziehung von LegalTech-Werkzeugen eine geringere Vergütung vereinbart wird, um die durch die Verwendung von Legal Tech Mitteln erreichten Zeiteinsparungen in der Abrechnung berücksichtigen zu können. Hierbei sollte allerdings auch beachtet werden, dass der Anwalt entweder die LegalTech Mittel selbst kostenpflichtig anschaffen oder entwickeln muss. Um Zeiteinsparungen erst erzielen zu können, muss der Anwalt somit zunächst einmal in Vorleistung treten. Dieser Mehraufwand sollte sich in der Abrechnung ebenfalls wiederspiegeln. Die Verwendung von neuen Technologien sollte zwar sowohl dem Mandanten als auch dem Anwalt zu Gute kommen. Der Legal Tech Einsatz darf allerdings auch nicht finanziell allein zu Lasten des Anwaltes gehen.

Sollte eine Quotelung der Kosten sich als schwierig erweisen, können auch so genannte Cap-Regelungen angewendet werden. Dabei müssen Anwälte und Mandanten vor der Aufnahme des Mandates eine gewisse Kostenhöchstgrenze vereinbart werden. Die Regelung hat den Vorteil, dass eine Aufteilung der Kosten und eine konkrete Darstellung aller Kostenpunkte entbehrlich ist und die Abrechnung übersichtlich bleibt. Auf der anderen Seite müssen Mandanten und Anwälte gegebenenfalls nachverhandeln, falls ein zuvor vereinbarter Cap nicht ausreicht, um eine umfassende Beratung gewährleisten zu können.

Ankauf von Forderungen

Ein neues Geschäftsmodell stellt seit einem Jahr der gezielte Ankauf von Forderungen durch Unternehmen dar („Consumer Claims Purchasing“). Hierbei treten Betroffene ihre Rechtsansprüche an Unternehmen ab, die diese weiter außergerichtlich oder gerichtlich verfolgen. Die Kunden erhalten unmittelbar eine Erstattung und müssen die Ansprüche nicht selbst vor Gericht geltend machen. Damit sparen sie weitere Kosten und vor allem Zeit für die Geltendmachung ihrer Ansprüche. Die Unternehmen, die den Ankauf betreiben, finanzieren sich dadurch, dass sie die Ansprüche für die Kunden vorfinanzieren, jedoch nicht in Gänze auszahlen. Durch den Differenzbetrag wird der Gewinn des Unternehmens generiert.

Beim Consumer Claims Purchasing hat der Kunde die Möglichkeit, seinen Rechtsanspruch zu „verkaufen“, also gegen eine sofortige Geldzahlung an einen Dienstleister abzutreten, der die Forderung dann im eigenen Namen durchsetzt.

Dieses Geschäftsmodell verfolgt einen algorithmusbasierten Ansatz und spielt damit die Vorteile der heutigen LegalTech-Entwicklungen voll aus. Die Bearbeitung der Fälle – angefangen von dem Abkauf der Forderung bis zu dieser Durchsetzung – wird zum Großteil automatisiert durch den Einsatz von Software übernommen.

Das Geschäftsmodell unterliegt dabei nicht den Schwankungen der herkömmlichen Geschäftsfelder von Juristen. Der Gewinn wird nicht mehr durch die individuelle Beratung von Mandanten und damit von schwankenden Faktoren wie der Verfahrensart (gebührenorientierter Gewinn) oder der aufgebrachten Zeit (Billing – Ansatz) bestimmt. Stattdessen wird durch die Summe vieler Kunde, unabhängig von der Dauer und der Erfolgsaussichten ihrer Verfahren, ein fortlaufender Gewinn erwirtschaftet. Mit zunehmendem Einsatze von technischer Unterstützung kann der Gewinn weiter skaliert werden. Die Anzahl der Fälle, die übernommen wird, hängt nämlich nicht mehr vom persönlichen Leistungsvermögen ab, wenn die Verfahren zum überwiegenden Teil durch Software bearbeitet wird.

Der Fokus von Juristen verschiebt sich dagegen auf die Bearbeitung von grundsätzlichen Fragen. Er muss die Software inhaltlich weiterentwickeln und generelle Lösungen finden, die auf alle Verfahren anwendbar sind. Das bedeutet, dass er standardisierte Vorträge entwerfen muss, die sämtliche Fallkonstellationen abdecken. Gerade dies macht allerdings den Reiz der Arbeit aus, da es letztlich die Verantwortung des Juristen ist, dass alle Zahnrädchen vom Ankauf bis zur Durchsetzung des Anspruchs ineinandergreifen. Das zeigt, dass der Jurist noch mehr unternehmerische Verantwortung trägt, zugleich allerdings auch unabhängiger in der Erwirtschaftung von Gewinn wird.

Supervised Learning

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Künstliche Intelligenz

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Dr. Benedikt Quarch
Dr. Benedikt Quarch

Benedikt Quarch ist promovierter Betriebswirt und Jurist. Er absolvierte 2016 das beste juristische Staatsexamen in Hessen und ist erfolgreicher Mitgründer von RightNow.

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